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Ausschuss der ehrenamtlichen Richter

Beim Arbeitsgericht ist ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richter gebildet. Der Ausschuss besteht aus je 4 ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den ehrenamtlichen Richtern gewählt.

Aufgabe des Ausschusses ist es, in Fragen der richterlichen Selbstverwaltung mitzuwirken. Der Ausschuss tagt unter der Leitung des Präsidenten des Arbeitsgerichts. Er ist vor der Bildung von Kammern, vor der Geschäftsverteilung, vor der Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf die Kammern und vor der Aufstellung der Listen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen mündlich oder schriftlich zu hören.

Die letzte Wahl des Ausschusses fand am 19. Oktober 2010 statt. Als Mitglieder des Ausschusses aus den Kreisen der Arbeitgeber wurden gewählt:

1. Johannes Kolmer    
2. Claus-Peter Sauter    
3. Silvia Heller     
4. Bernhard Throm 

Als Mitglieder des Ausschusses aus den Kreisen der Arbeitnehmer wurden gewählt:

1. Roswitha Ihrig    
2. Carola Pelzer    
3. Jürgen Leidal    
4. Wolfgang Baumgart