Die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hat in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine herausragende Bedeutung. Die ehrenamtlichen Richter sollen ihre betriebliche Erfahrungen in die Rechtsfindung einbringen und damit zur Bürger- und Praxisnähe der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beitragen. Die folgenden Hinweise geben einen Überblick über die Berufung und die Aufgaben der ehrenamtlichen Richter.
