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Geschäftsbericht 2006

(des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts
Prof. Dr. Johannes Peter Francken, Stand: Februar 2007)

Bei den neun Arbeitsgerichten teilweiser Abbau der Rückstände.

Rechtsmittelrückstände beim Landesarbeitsgericht ebenfalls teilweise abgearbeitet.


1. Bei den neun baden-württembergischen Arbeitsgerichten gingen im Jahr 2006 insge-samt 51.777 Urteils- und Beschlussverfahren ein. Hinzu kamen 573 Arreste und Einst-weilige Verfügungen. Dies ergibt insgesamt 52.350 Verfahrenseingänge. Erledigt wur-den im Jahr 2006 53.325 Urteils- und Beschlussverfahren.

 Wegen der sehr hohen Verfahrenseingänge in den letzten Jahren betrug der Bestand offener Verfahren Anfang 2005 19.675. Anfang 2006 waren immer noch 16.166 Ver-fahren offen. Diese Zahl hat sich Ende 2006 auf 14.618 offene Verfahren reduziert.

 Im Arbeitsrecht ist zügiger Rechtsschutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von her-ausragender und oftmals existenzieller Bedeutung, zumal 67 % der Urteilsverfahren Bestandsschutzstreitigkeiten (Kündigungen und Befristungen) sind. Für den Arbeit-nehmer geht es um den Lebensunterhalt und für den Arbeitgeber um schnelle Rechtsklarheit, damit hohe Annahmeverzugslohnnachzahlungen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen hohen Risiken bergen, vermieden werden. Daher haben auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ein erhebliches Interesse an einem zügigen Verfahren. Eine zeitnahe Rechtssicherheit stärkt den Wirtschafts-standort Baden-Württemberg und ist damit letztlich positive Arbeitsmarktpolitik.

 Da eine zügige Verfahrensabwicklung erst ab einem Bestand von weniger als 10.000 offenen Verfahren (zwei landesweite Monatseingänge) gewährleistet ist, müssen die derzeit offenen 14.618 Verfahren weiter abgearbeitet werden. Dafür und für die lau-fenden Verfahrenseingänge werden die vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen 22 Richterstellen mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) auch weiterhin benötigt.

2. Im Jahr 2006 gingen beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 2.062 Berufun-gen, 174 Beschwerden in Beschlussverfahren (in der Regel Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz) und 759 sonstige Beschwerde ein. Erledigt wurden 2.170 Berufungen, 157 Beschwerden in Beschlussverfahren und 786 sonstige Beschwer-den. Damit konnten die Rückstände bei den Berufungen und Beschwerden, die in den letzten drei Jahren durch die stark angestiegenen Rechtsmittel wegen der Verfahrens-fluten bei den neun Arbeitsgerichten entstanden waren, leicht abgearbeitet werden. Die Verfahren beim Landesarbeitsgericht dauern derzeit wegen der aufgelaufenen Rechtsmittelbestände in der Regel noch länger.