Geschäftsbericht 2004 des Landesarbeitsgerichts
Geschäftsbericht 2005 des Landesarbeitsgerichts
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Geschäftsbericht 2009 des Landesarbeitsgerichts
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Geschäftsbericht 2011 des Landesarbeitsgerichts
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Geschäftsbericht des Arbeitsgerichts Stuttgart für das Jahr 2010
Der Rückblick auf das Jahr 2010 fällt aus der Sicht des Arbeitsgerichts Stuttgart erfreulich aus. Dank der konjunkturellen Erholung und der positiven Konsequenzen dieser Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist die Zahl der neu eingegangenen Klagen, zu denen nicht zuletzt die Kündigungsschutzklagen gehören, im abgelaufenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um rund 20% zurückgegangen. Insgesamt sind beim Stammgericht und seinen Außenkammern in Aalen und in Ludwigsburg in den letzten 12 Monaten 14.324 Klagen im Urteilsverfahren (einschließlich der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz) sowie 685 Anträge im Beschlussverfahren rechtshängig geworden. Die letztgenannten Streitigkeiten, bei denen es sich weit überwiegend um betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat handelt, und die in besonderer Weise arbeitsintensiv sind (Amtsermittlungsgrundsatz), haben im Gegensatz zu den Urteilsverfahren einen signifikanten Zuwachs (um knapp 1/3) erfahren. In der Gesamtbilanz korrespondieren die Verfahrensneueingänge im Berichtsjahr annähernd mit denen der Jahre 2007 und 2008. Zur Bearbeitung der Rechtsprechungsaufgaben standen dem Gericht 2010 im Jahresmittel ohne Berücksichtigung einzelner krankheitsbedingter Ausfallzeiten 26,5 Richterinnen und Richter zur Verfügung. Die richterliche pro Kopf-Belastung war damit an der Obergrenze eines normalen Pensums angesiedelt. Gleichwohl ist es den Kammervorsitzenden gelungen, den gerichtsweiten Bestand an unerledigten Urteilsverfahren durch eine die der Neueingänge übersteigende Zahl an erledigten Rechtsstreitigkeiten (15.203, davon 8,7% streitige Urteile und 66,5% Vergleiche) von 5.566 am 31.12.2009 auf 4.600 am 31.12.2010 abzusenken und den auf Grund der Auswirkungen der Klageflut des Jahres 2009 unvermeidbar gewesenen Anstieg der Verfahrensdauer in vertretbaren Grenzen zu halten. Im Jahr 2010 wurden 63,9% der Klagen innerhalb eines Quartals erledigt (2009:70,1%). In 17,4% aller Fälle benötigte das Gericht bis zur Erledigung des Rechtsstreits eine Zeitspanne von zwischen 6 und 12 Monaten (2009:9,4%), und 3,4% der Prozessparteien mussten länger als 1 Jahr auf den Abschluss des Verfahrens im 1. Rechtszug warten (2009:1,9%). Die vorstehenden Zahlen indizieren, dass eine Schmälerung des -gegenwärtig hinter dem Plan zurückbleibenden- richterlichen Personalbestandes auch bei einer Stabilisierung des Verfahrenseingangs auf dem gegenwärtig relativ niedrigen Niveau zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen könnte.
Im Interesse des Beschleunigungsgrundsatzes und zur Gewährleistung einer auch in Zukunft qualitativ hochwertigen Rechtsprechung ist das Arbeitsgericht Stuttgart deshalb darauf angewiesen, dass vakant werdende Stellen im Jahr 2011 unverzüglich neu besetzt werden.
Im organisatorischen Bereich hat das Jahr 2010 für das Gericht im Wesentlichen zwei Änderungen mit sich gebracht. Die von vier Kammern in Göppingen durchgeführten Gerichtstage finden seit Dezember nicht mehr in dem landeseigenen Gebäude Burgstr. 16, sondern in dem von der Liegenschaftsverwaltung für uns angemieteten sog. Schillerbau II in der Willi-Bleicher-Str. 3 statt. Die dortigen Räumlichkeiten im 2. Stock sind ein vollwertiger Ersatz für die dem Staatlichen Schulamt zur Verfügung gestellte Dependance in der Burgstraße. Die zweite Neuigkeit besteht darin, dass in der Gerichtsbarkeit seit dem 4. Quartal 2010 ein modernes digitales Diktiersystem im Einsatz ist.
Das Arbeitsgericht Stuttgart dankt dem Justizministerium für die Bereitstellung der zur Erfüllung des Rechtsprechungsauftrags benötigten personellen und sachlichen Ressourcen.
Helmut Zimmermann
Präsident des Arbeitsgerichts
