Die Kammern Stuttgart des Arbeitsgerichts Stuttgart sind zuständig für Klagen und Anträge aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Rems-Murr-Kreis, einem Teilgebiet des Landkreises Göppingen sowie aus dem Stadtkreis Stuttgart. Die eingehenden Verfahren werden den Kammern nach dem im Geschäftsverteilungsplan festgelegten System zugeteilt.
Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der an den Gerichtsstandorten zur Einsichtnahme bereitliegt.
Die aktuelle Kurzfassung können Sie hier abrufen.
2013
Geschäftsverteilungsplan 2013 ab 01.01.2013 (PDF, 96 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 58 KB)
Kurzfassung 1 ab 08.02.2013 (PDF, 14 KB)
Kurzfassung 2 ab 08.02.2013 (PDF, 117KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 69 KB)
Kurzfassung 1 ab 12.04.2013 (PDF, 14 KB)
Kurzfassung 2 ab 12.04.2013 (PDF, 118 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 6 KB)
