Bei den auswärtigen Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Bedienstete des Arbeitsgerichts sind dem Bürger behilflich, Klagen oder andere Anträge zu formulieren und bei Gericht einzureichen. Die Dienstleistungen der Rechtsantragstelle sind kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Anders als Rechtsanwälte oder die Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften sind die Bediensteten des Arbeitsgerichts nicht befugt, Rechtsrat im Einzelfall zu erteilen (siehe Vorgerichtliche Rechtsberatung).
Die Rechtsantragstelle der auswärtigen Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim ist wie folgt geöffnet:
Montag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Die Rechtsantragsstelle des Stammgerichts in Mannheim ist Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie ggf. die Aushänge zu geänderten Öffnungszeiten.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Mit Wartezeiten muss je nach Andrang gerechnet werden.
Bitte bringen Sie zur Rechtsantragstelle alle maßgeblichen Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen) in geordneter Form mit.
Telefonische Auskünfte werden von der Rechtsantragstelle der auswärtigen Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim nicht erteilt.
