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Die Kammern Mannheim des Arbeitsgerichts Mannheim sind zuständig für Klagen und Anträge aus dem Stadtkreis Mannheim sowie aus dem westlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises und dem Neckar-Odenwald-Kreis. Die eingehenden Verfahren werden den Kammern nach einem Buchstabensystem zugeteilt. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sich ihre Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beteiligten Arbeitgebers richtet.

Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.


2013

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