Das Arbeitsgericht Mannheim übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein-Neckar- und Neckar-Odenwald-Kreis in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Es sind 15 Kammern eingerichtet, davon vier in Heidelberg. Gerichtstage werden vom Stammgericht aus in Mosbach abgehalten. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan und den Nachträgen hierzu.
Das Arbeitsgericht Mannheim ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Präsident des Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt durch die Verwaltungsleiterin. Eine örtliche EDV-Systemverwaltung ist ebenfalls beim Arbeitsgericht angesiedelt.
