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Die auswärtigen Kammern Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Kreis Crailsheim, in dem östlichen Teil des Hohenlohekreises und dem Kreis Schwäbisch Hall in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Crailsheim.

Es sind zwei Kammern eingerichtet. Gerichtstage werden in Schwäbisch Hall abgehalten. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Die auswärtigen Kammern Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.