Das Arbeitsgericht Heilbronn übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Heilbronn und in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber-Kreis in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Heilbronn. Es sind 8 Kammern eingerichtet, davon zwei auswärtige Kammern in Crailsheim. Gerichtstage werden von der Kammer 1 (Heilbronn) aus in Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim sowie von der Kammer 7 (Crailsheim) aus in Schwäbisch Hall abgehalten. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Heilbronn ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Direktor des Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt durch den Verwaltungsleiter und weitere Verwaltungskräfte. Eine örtliche EDV-Systemverwaltung ist ebenfalls beim Arbeitsgericht angesiedelt.
