Die Kammern Mannheim sind zuständig für die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, die gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim (ausgenommen die Kammer 5) eingelegt werden. Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe erfolgt überwiegend nach einem rollierenden System, z. B. werden die eingehenden Sa- und SaGa-Verfahren den Mannheimer Kammern der Reihe nach im sog. 10er-Turnus zugewiesen.
Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
2013
Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 101 KB)
Berichtigungbeschluss zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 7 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 47 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 6 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013 (PDF, 8 KB)
