Die Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts verfügen über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem Arbeitsgericht Mannheim. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht. Eine Tarifvertragssammlung wird nicht geführt.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nach Absprache mit der Verwaltung möglich. Eine Kopiermöglichkeit gegen Entgelt besteht.
Die Bibliotheksbestände sind nach der Bibliothekssystematik für die Arbeitsgerichte des Landes erfasst und in den Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbund eingebunden. Auf den Online-Katalog kann über das Internet (http://swb.bsz-bw.de/DB=2.338/) zugegriffen werden.
Die Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts erteilen keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de und www.rechtsrat.ws).
