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Das Landesarbeitsgericht verfügt über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Sie umfasst - auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten - Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Verfahrensrechts und Zivilrechts. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek, d.h. eine Ausleihe ist nicht möglich.

Die Nutzung der Bibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des Landesarbeitsgerichts vorbehalten. Daneben kann die Bibliothek zu den unten angegebenen Öffnungszeiten auch von den Verfahrensbeteiligten, Rechtsanwälten, Verbandsvertretern, Angehörigen der steuerberatenden Berufen, sonstigen Prozessvertretern, Rechtsreferendaren und Praktikanten genutzt werden.

Die Bibliothek befindet sich im 1. OG, Zimmer 1.11, des Dienstgebäudes Börsenstr. 6. Die Bibliotheksmitarbeiterin ist unter Telefonnummer Tel. 0711/6685 111 erreichbar. Eine Kopiermöglichkeit besteht. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Die Bibliotheksbestände sind nach der Bibliothekssystematik für die Arbeitsgerichte des Landes erfasst und in den Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbund eingebunden. Auf den Online-Katalog kann über das Internet (www.bsz-bw.de) zugegriffen werden.

Das Landesarbeitsgericht erteilt keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de und www.rechtsrat.ws).