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Die Kammern Stuttgart sind zuständig für die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, die gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Reutlingen, Stuttgart, Ulm (ausgenommen die Kammern Ravensburg) und der Kammer 5 des Arbeitsgerichts Pforzheim eingelegt werden. Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe erfolgt ganz überwiegend nach einem rollierenden System. Dies bedeutet, dass die eingehenden Verfahren – getrennt nach den verschiedenen Verfahrensarten – den Stuttgarter Kammern beginnend mit der Kammer 1 der Reihe nach zugewiesen werden. Die Entlastungen des Präsidenten und des Vizepräsidenten aufgrund deren Verwaltungsgeschäfte werden hierbei berücksichtigt.

Unabhängig vom Turnus sind den Kammern 1 und 7 die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der oben genannten Arbeitsgerichte zugewiesen, die die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes (im weiteren Sinn) betreffen, ausgenommen Kündigungsrechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten über Arbeitspapiere einschließlich Arbeitszeugnisse.  Außerdem besitzen manche Kammern Sonderzuständigkeiten, z. B. ist die Kammer 5 für Streitwert- und Kostensachen (jeweils aus dem gesamten Land Baden-Württemberg) zuständig.

Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

      


2013

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 101 KB)

Link öffnet neues Fenster Berichtigungbeschluss zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 7 KB)

Link öffnet neues Fenster 1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 47 KB)

Link öffnet neues Fenster 2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 6 KB)  

Link öffnet neues Fenster 3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 8 KB)