Für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ist ein Präsidialrat errichtet. Der Präsidialrat hat die Aufgabe, bei den in § 32 Abs. LRiG aufgeführten Entscheidungen der obersten Dienstbehörde mitzuwirken. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personalmaßnahmen. Der Präsidialrat besteht aus fünf Mitgliedern. Vorsitzender des Präsidialrats ist derzeit der Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Helmut Zimmermann.
Beim Landesarbeitsgericht ist als weitere Richtervertretung ein Richterrat gewählt. Er ist in den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter nach den §§ 20 und 21 LRiG zu beteiligen. Vorsitzender des Richterrats ist derzeit Herr Vorsitzender Richter Ulrich Hensinger.
Zur Vertretung der Belange der nichtrichterlichen Beschäftigten ist für den Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts ein Bezirkspersonalrat und für das Landesarbeitsgericht selbst ein örtlicher Personalrat gewählt. Beide Personalräte haben die Aufgabe, bei Maßnahmen der Dienststelle insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten mitzubestimmen und mitzuwirken. Vorsitzende des Bezirkspersonalrats ist Frau Gudrun Auchter; Vorsitzende des örtlichen Personalrats ist Frau Corinna Haupt.
Beauftragte für Chancengleichheit beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist Frau Gudrun Auchter. Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, die Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes zu überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen mit, die die Belange der Beschäftigten betreffen.
