Herzlich willkommen auf dem Internetauftritt der
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg
Sie erhalten hier Informationen über die Gerichte für Arbeitssachen in Baden-Württemberg. Die Rechtsprechung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wird in erster Instanz von den Arbeitsgerichten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Lörrach, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm und in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ausgeübt.
Wir unterrichten Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung sowie über die Aufgaben und das Verfahren bei den Gerichten für Arbeitssachen. Aus der Entscheidungsdokumentation können Sie alle wichtigen Entscheidungen der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit abrufen. Unter der Rubrik „Hinweise“ erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Themen.

Aktuelle Pressemeldungen
- Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG ist nicht unwirksam
10.04.2013 - Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat, Verhandlungstermin am 10. April 2013
03.04.2013 - UPS darf nicht nur in Teilzeit beschäftigen
26.03.2013
