Herr Dr. Eberhard Natter zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ernannt

Datum: 28.12.2010

Kurzbeschreibung: 


Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Dr. Eberhard Natter

Am 28. Dezember 2010 hat der Ministerpräsident Herrn Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ernannt.

Herr Dr. Eberhard Natter, geb. am 26.November 1956 in Stuttgart, war nach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und Referendariat in Rottweil zunächst von 1982 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Konstanz und Berlin tätig. Von 1986 bis 1990 war Herr Dr. Natter Referent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den Referaten „Unternehmensmitbestimmung“ und „Betriebsverfassungsrecht“. Anfang des Jahres 1990 wechselte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Im März 1991 wurde Herr Dr. Natter an das Sozialministerium Baden-Württemberg versetzt.

Am 1. November 1991 trat Herr Dr. Natter als Richter kraft Auftrags in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Er war zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart eingesetzt. Am 30. September 1992 wurde Herr Dr. Natter zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Am 15. Januar 1995 wechselte er als ständiger Vertreter des Direktors zum Arbeitsgericht Karlsruhe. Am 24. Juli 1998 wurde Herr Dr. Natter zum Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe ernannt.

Nach einer Abordnung an das Landesarbeitsgericht wurde Herr Dr. Natter am 31. Januar 2002 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz der Kammer 10. Am 8. Oktober 2002 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts. Zugleich übernahm Herr Dr. Natter den Vorsitz der Kammer 4 in Stuttgart. Während seiner Amtszeit als Vizepräsident begleitete Herr Dr. Natter zahlreiche Projekte, wie die Einführung neuer Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung (NSI), die Einführung von Serviceeinheiten in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit und den Aufbau von elektronischen Informationsdatenbanken.

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